Saarbrücken. Autofahrer sollen offenbar dazu verpflichtet werden, künftig zwei Masken in ihrem Fahrzeug dabei zu haben. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstag) berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Das geht aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung vorliegt.
Demnach will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine „Mitführpflicht“, Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. In der Stellungnahme heißt es, eine solche Vorgabe sei schneller umzusetzen als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben.
Geplant ist laut Zeitung nun, die „Mitführpflicht“ von zwei Mund-Nase-Bedeckungen in die nächste Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung einzuarbeiten.
PM/Saarbrücker Zeitung