Hamburg. Am 23.08.2022 gegen 05:30 Uhr fiel einem uniformierten Beamten der Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof ein Mann auf, der Reisenden in der Wandelhalle den sogenannten „Hitlergruß“ zeigte. Sofort wurden die Handlungen des Mannes durch den Beamten unterbunden. Da sich der 29-jährige deutsche Staatsangehörige dem Bundespolizisten gegenüber aggressiv verhielt, wurden ihm Handfesseln angelegt. Anschließend erfolgte die Zuführung zum Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof.
Ein hier durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,36 Promille.
Da sich der 29-Jährige weiterhin ausgesprochen aggressiv verhielt, das Zeigen des „Hitlergrußes“ wiederholte und zudem aufgrund seiner Alkoholisierung nicht wegefähig zu sein schien, wurde er in die Gewahrsamszelle verbracht.
Ein Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes.
Nach einigen Stunden hatte er sich nicht nur wieder beruhigt, sondern auch soweit ausgenüchtert, dass er auf freien Fuß gesetzt werden konnte.
Wegen des Zeigens des „Hitlergrußes“ wurde ein Verfahren gem. § 86a StGB gegen den Mann eingeleitet.
Ungefähr 2,5 Stunden später gegen 08:00 Uhr befand sich eine Präsenzstreife der Hamburger Bundespolizei vor dem Hauptbahnhof. Im Eingangsbereich zum Bahnhofsgebäude auf der Seite der Kirchenallee in Höhe eines Schnellrestaurants kam den Beamten ein Mann entgegen, der beim Erblicken der Bundespolizisten diesen den „Hitlergruß“ zeigte.
Sofort wurde Mann dazu aufgefordert, dieses Verhalten einzustellen.
Er wurde dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof zugeführt, da sich seine Identität vor Ort nicht feststellen ließ.
Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, wurde der 50-jährige polnische Staatsangehörige entlassen. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
PM/Bundespolizei Hamburg