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Befürworter liberaler Sterbehilferegelung fusionieren Gesetzentwürfe

Berlin (dts) – In Deutschland steigen die Chancen für eine liberale Regelung der Sterbehilfe. Die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen, die sich für einen derartigen Weg einsetzen, haben ihre unterschiedlichen Vorstellungen zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt, um eine Chance gegen einen weiteren, restriktiven Gruppenantrag zu haben, wie die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Montagsausgaben) unter Berufung auf Parlamentskreise berichten.

Über Details wurde demnach „striktes Stillschweigen“ vereinbart. Der Gesetzentwurf soll dem Vernehmen nach Mitte Juni vorgestellt werden. Den Informationen zufolge ist geplant, dass der Bundestag abschließend in der ersten Juliwoche über die Gesetzentwürfe entscheidet. Das ist die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause.

Bisher gibt es über die Tagesordnung aber keine Festlegung. Für eine liberale Regelung setzt sich zum einen die Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) ein. Ihr Gesetzentwurf für ein „Suizidhilfegesetz“ sieht den Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen vor, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben.

Der Gesetzentwurf der zweiten Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordnete Renate Künast verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz, differenziert aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten. Dagegen steht der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci: Die fraktionsübergreifende Gruppe will die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz in Anlehnung an eine 2015 beschlossene, aber 2020 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Neuregelung erneut im Strafrecht verbieten. Nur unter strengen Bedingungen, zu denen eine zweifache ärztliche Begutachtung gehört, soll die Beihilfe ausnahmsweise erlaubt werden.

Dieser Gesetzentwurf wurde von 111 Abgeordneten unterzeichnet. Die liberalen Entwürfe haben bisher 69 (Helling-Plahr) beziehungsweise 45 (Künast) Unterzeichner. Gemessen an diesen Zahlen könnte durch die Fusion eine Mehrheit für eine liberale Regelung erreicht werden.

Foto: Reichstagskuppel bei Sonnenaufgang, über dts Nachrichtenagentur

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