Düsseldorf (dts) – Das nordrhein-westfälische Fluchtministerium hat die Kosten für einen umstrittenen Charter-Abschiebeflug mit sieben Geflohenen nach Bulgarien auf einen mittleren fünfstelligen Betrag beziffert.
„Für die Verhandlung von Angeboten und Organisation des Fluggeräts ist die Bundespolizei zuständig. Bei dem Charterflug nach Bulgarien am 11. Februar beläuft sich der Charterpreis laut Angebot der Bundespolizei auf rund 63.000 Euro“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).
Die Sprecherin erläuterte weiter, dass daneben weitere Aufwendungen anfielen und sich Kosten nicht pauschal benennen ließen. „Denn dabei sind viele Faktoren zu beachten, neben den Kosten und der Verfügbarkeit des Fluggeräts zum Beispiel auch die Versicherung, Kosten, die für die Flugstrecke und Landung im Zielland anfallen, sowie die Zahl der Personenbegleiter und des Bodenpersonals.“
Zudem seien beispielsweise neben den zu überstellenden Personen in der Regel sogenannte Personenbegleiter der Bundespolizei, ärztliche Begleitung und Dolmetscher anwesend, sagte sie. „Rücküberstellungen und Abschiebungen sind grundsätzlich sehr aufwendig – sowohl organisatorisch als auch personell und finanziell“, erklärte sie. „Es besteht Konsens darüber, dass Rückführungsprozesse Teil des Systems sind und diese konsequent durchgeführt werden müssen.“
NRW hatte am 11. Februar erstmals Asylsuchende mit einem in Eigenregie veranlassten Charter-Abschiebeflug nach Bulgarien überstellt. Dabei wurden vier syrische und drei afghanische Männer im Alter zwischen Anfang und Ende 20 aus dem Land gebracht. Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) hatte in diesem Zusammenhang von einem „großen Schritt nach vorn“ gesprochen, weil die Bundesländer bisher nicht die Möglichkeit gehabt hätten, solche Charterflüge nach Bulgarien selbst auf den Weg zu bringen.
Foto: Flagge von Bulgarien (Archiv), via dts Nachrichtenagentur