Berlin. Bund und Länder haben sich am Montagabend im Vermittlungsausschuss auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter geeinigt. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Das war ein sehr guter Abend für die Familien und Kinder in Deutschland. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss sollten nun wirklich die Weichen dafür gestellt sein, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 in ganz Deutschland kommt.
Die Ganztagsbetreuung ist ein riesiger Schritt für die Eltern, um Familie und Beruf in Zukunft besser vereinbaren zu können. Vor allem aber entstehen neue Möglichkeiten, die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern. Denn schon im Grundschulalter werden wichtige Weichen dafür gestellt, wie sich ein Kind entwickelt. Die zusätzliche Zeit, die der Ganztag bietet, kann genutzt werden, um jedes Kind möglichst optimal zu fördern: Einige Kinder benötigen noch Hilfe bei der Sprache oder in Mathe, andere möchten sportliche oder musische Talente entwickeln.
Es geht dabei um Bildung und individuelle Förderung – und es geht um Bildungsgerechtigkeit, denn vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zuhause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen.
Passgenaue Betreuungsangebote und leistungs- und talentfördernde Bildungsangebote werden durch den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule Wirklichkeit.
Diese gesellschaftliche und bildungspolitische Maßnahme schafft Sicherheit für Eltern und Kinder. Sie ist ein wichtiger Baustein für unser Modernisierungsjahrzehnt.
Mit dem Kompromiss, den Bund und Länder gefunden haben, wird nun doch noch eines der ganz großen, wichtigen Vorhaben dieser Regierung und dieser Legislaturperiode realisiert. Ich bin sehr froh, dass wir das jetzt noch kurz vor der Wahl geschafft haben. Ich appelliere an Bundestag und Bundesrat dem Einigungsvorschlag nun auch zuzustimmen!“
PM/BMBF