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Hitzewelle: Kein Anspruch auf „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer

Themenbild: Depositphotos

Osnabrück. Der Sommer nimmt richtig Fahrt auf: Für die nächsten Tage sind Temperaturen von über 35 Grad Celsius angekündigt. Während viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus ihrer Schulzeit noch den Begriff „Hitzefrei“ kennen, sehen die rechtlichen Gegebenheiten in der Arbeitswelt anders aus.

„Das Gesetz enthält für bestimmte besonders schutzwürdige Personengruppen Sonderregelungen. Dies sind insbesondere Schwangere, stillende Mütter und gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer. Der Großteil der arbeitenden Bevölkerung muss sich hingegen mit den klimatischen Gegebenheiten arrangieren“, erklärt IHK-Jurist Robert Alferink. Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es für Arbeitnehmer grundsätzlich nicht.

Abhängig davon, ob die Tätigkeit im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet, müssen aber ab bestimmten Temperaturen jeweils Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, um ein sicheres Arbeiten bei den aktuellen Temperaturen zu ermöglichen. Dies können zum Beispiel die Bereitstellung von Getränken, Sonnensegel über Baustellen im Freien oder angepasste Arbeitszeiten sein.

Einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zum Arbeiten bei hohen Temperaturen sowie hilfreiche Maßnahmen zum Schutz vor Hitze hat die IHK in einem Merkblatt zusammengestellt, das unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 4146508) abrufbar ist.

PM/Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

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