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Nach Klimaurteil: Dröge gegen Mittelkürzungen bei Klima-Fonds

Berlin (dts) – Nach dem Berliner Gerichtsurteil zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramm der Bundesregierung fordern die Grünen Konsequenzen für die anstehenden Haushaltsverhandlungen. Nun müssten „die Anstrengungen für mehr Klimaschutz entschlossen fortgesetzt werden“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

„Das betrifft insbesondere die Programme aus dem Klima- und Transformationsfonds bei den anstehenden Haushaltsberatungen. Hier gibt es keinen Spielraum für Kürzungen“, so Dröge.

Zugleich verlangte die Fraktionschefin mehr Anstrengungen von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). „Insbesondere der Verkehrssektor muss allerdings deutlich mehr liefern“, sagte Dröge.

Auch SPD-Klimapolitiker Matthias Miersch rief Wissing zum Handeln auf. „Auch nach der Novelle des Klimaschutzgesetzes gelten die gesetzlich fixierten Klimaziele weiter“, erklärte Miersch auf Anfrage der Zeitungen mit Blick auf das vom Bundesrat abgesegnete neue Klimaschutzgesetz. Er verwies zudem darauf, dass auf EU-Ebene Strafzahlungen vorgesehen sind, wenn bestimmte Sektoren ihre Ziele verfehlen. „Deshalb ist die Bundesregierung gehalten, unabhängig von der Rechtskraft der Entscheidungen, vor allem im Mobilitätsbereich weitere Anstrengungen zu unternehmen.“

Die Unionsfraktion kritisierte das Vorgehen der Ampel. „Wieder hat es die Ampel schwarz auf weiß: Sie verstößt gegen das Klimaschutzgesetz, es müsste mehr auf den Weg gebracht werden“, sagte Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) dem RND. „Statt aber ihre Hausaufgaben zu machen, schafft sie die Hausaufgaben ab“, sagte er mit Blick auf die Gesetzesnovelle.

Ziel der Ampel sei es, „die Pflicht zur Nachsteuerung auch bei sektorenübergreifendem Verfehlen des Klimaziels“ abzuschaffen, so Jung. „Damit steht dann fest: In der Regierungszeit der Ampel gibt es keine gesetzlichen Pflichten mehr, völlig unabhängig von den Entwicklungen der Emissionen. Klimaschutz wird damit schlicht in die Zukunft verschoben.“

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstag geurteilt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung nicht geeignet ist, um klar nachvollziehbar und überprüfbar die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Letzteres sieht vor, dass die Bundesregierung bis 2030 die Emissionen um 65 Prozent senken muss. Einzig die Maßnahmen im Landwirtschaftssektor entsprachen den Anforderungen. Eine Revision ist zugelassen.

Bereits bei Verabschiedung des Programms hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärt, dass es nicht zur Zielerreichung ausreiche, und weitere Maßnahmen angekündigt. Bislang wurden diese allerdings nicht beschlossen, stattdessen sind auch bei den Geldern für die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen Kürzungen geplant.

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Foto: Katharina Dröge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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