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Bundeswahlleiterin: 41 Parteien können an Bundestagswahl teilnehmen

Wiesbaden (dts) – 41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen. Das teilte die Bundeswahlleiterin am Dienstag mit. Der Bundeswahlausschuss prüfte in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar in Berlin die formalen Voraussetzungen, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Der Ausschuss stellte fest, dass insgesamt 10 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften. Neben den bei der letzten Bundestagswahl ins Parlament eingezogenen Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, CSU und Linke gilt das für die bei Landtagswahlen zuletzt in Landesparlamente eingezogenen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler.

Hinzu kommen 31 Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt hat: die Bayernpartei (BP), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), die Gartenpartei, die Partei der Humanisten (PdH), die Basisdemokratische Partei Deutschland (Die Basis), die „Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer“, die Partei „Menschliche Welt“, das „Bündnis C – Christen für Deutschland“, die Partei „Unabhängige für bürgernahe Demokratie“, die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei), die Partei „Freie Sachsen“, die Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ (Tierschutzpartei), die Partei „Ab jetzt… Demokratie durch Volksabstimmung“ (Volksabstimmung), die Partei „Cannabis Social Club“ (CSC), die Partei „Mera 25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit“, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Naturschutzpartei, den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), die Partei „Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen“ (LD), Die Liebe Europäische Partei (Die Liebe), die Partei „Volt Deutschland“, die Werte-Union, die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (Dava), die „Sozialistische Gleichheitspartei – Vierte Internationale“ (SGP), die Partei für Verjüngungsforschung, die Partei des Fortschritts (PdF), die „Sonstigen“, die „Dr. Ansay Partei“ (DrA), die Neue Mitte, die „V-Partei – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer“, sowie die Piratenpartei Deutschland.

Der Südschleswigschen Wählerverband (SSW) wurde durch den Bundeswahlausschuss als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 anerkannt. Der SSW muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch die Fünf-Prozent-Klausel wird nicht auf den SSW angewendet. „Die Sonstigen“ hatten ebenfalls beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Dem Antrag wurde vom Bundeswahlausschuss nicht stattgegeben, so dass diese Partei Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln muss und der Fünf-Prozent-Klausel unterliegt. Auch alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.

Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar um 18 Uhr als Landes- oder Kreiswahllisten bei den zuständigen Landes- oder Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar.

Foto: Wahllokal (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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