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Sanierung des Bundeswirtschaftsministeriums dauert länger

Berlin (dts) – Die anstehende Sanierung des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin wird deutlich länger dauern als bislang bekannt. Das Ministerium an der Berliner Scharnhorststraße wird seinen angestammten Hauptsitz voraussichtlich im Mai verlassen und in ein Ausweichquartier in der Chausseestraße ziehen, berichtet die „Welt am Sonntag“.

„Nach aktueller Planung werden die Liegenschaft Scharnhorststraße 34-37 von 2026 an bis Mitte der 2030er-Jahre umfassend saniert, in einem ersten Schritt zunächst drei Gebäude“, teilte eine Sprecherin der „Welt am Sonntag“ mit. Es gehe dabei um Brandschutz, Dachsanierung, Schadstoffe, Energieeffizienz sowie Modernisierung.

„Im Nachgang der Sanierung der Gebäude A bis C bestehen weitere Sanierungsbedarfe auf dem Gelände der Liegenschaft, insbesondere bei den Gebäuden E, F und G.“

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/810) war die Bundesregierung 2022 von einer Dauer von etwa vier Jahren für die Sanierung der Gebäude ausgegangen. Nun sollen die Arbeiten erst in etwa zehn Jahren abgeschlossen sein. Das Ministerium wird in der Zeit der Sanierung im Gebäude an der Chausseestraße 23, der ehemaligen Zentrale des Energiekonzerns Vattenfall, untergebracht. Das Ausweichgebäude war bereits 2021 vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für insgesamt 15 Jahre angemietet worden.

Der Bund zahlt für das mehr als 21.000 Quadratmeter große Gebäude fast 200 Millionen Euro Miete über die gesamte Dauer des Vertrages. Pro Quadratmeter beläuft sich der Preis zunächst auf 45 Euro, er steigt jährlich um 1,8 Prozent. „Der Mietpreis von durchschnittlich 51 Euro pro Quadratmeter ist schon sportlich, ein Schnäppchen ist das jedenfalls nicht“, sagte Alexander Fieback, der Berliner Niederlassungsleiter der auf Gewerbeimmobilien spezialisierten Beratungsfirma Bulwiengesa, der „Welt am Sonntag“.

Er gibt allerdings zu bedenken, dass die öffentliche Hand in der Regel höhere Preise zahlen müsse, weil der Vermieter die Vorsteuer nicht geltend machen könne. „Wenn man das berücksichtigt, liegt der Preis am oberen Ende des üblichen Rahmens“, sagte Fieback. Für ungewöhnlich hält er allerdings die Dauer. „Ein Mietvertrag über 15 Jahre ist für den Vermieter ein Jackpot, den es so kaum noch gibt“, sagte der Experte. „Solche Verträge gibt es eigentlich nur noch mit der öffentlichen Hand, üblich sind in der Privatwirtschaft inzwischen eher fünf Jahre, allenfalls mal zehn Jahre.“

Foto: Bundeswirtschaftsministerium mit bis 2021 gültigen Beschriftung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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