Wiesbaden. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 werden rund 650.000 Wahlhelferinnen und -helfer in etwa 85.000 Wahlvorständen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Gelingen der Bundestagswahl beitragen. „Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Der Bundeswahlleiter bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich für dieses besonders wichtige Ehrenamt bei der zuständigen Gemeindebehörde zu melden und dankt allen herzlich, die am 26. September 2021 in den Wahlvorständen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unserer Demokratie – und damit uns allen – einen guten Dienst erweisen.
Bei der bevorstehenden Bundestagswahl wird es rund 60.000 Urnen- und etwa 25.000 Briefwahlbezirke geben. Die Wahlbezirke werden von den Gemeinden so eingeteilt, dass sie für die Wählerinnen und Wähler möglichst gut zu erreichen sind. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der sich aus einer Wahlvorsteherin beziehungsweise einem Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern zusammensetzt. Manche Großstädte benötigen für die Durchführung der Bundestagswahl bis zu 10.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, erklärt bei Bedarf den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlformalitäten und zählt nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus.
PM/Bundeswahlleiter im Statistischen Bundesamt